Wichtige Informationen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg zum Thema Hessentickets

Gültigkeitsdauer auf der Rückseite der Karte:

Die Karten können, auch wenn das Gültigkeitsdatum auf der Karte erreicht bzw. überschritten wird, normal weiter genutzt werden sofern der Anspruch (nächstgelegene/zuständige Schule, km-Grenze erfüllt…) unverändert besteht. Es erfolgt kein Austausch der Karten über die Schulen oder den Schulträger. Dieses Gültigkeitsdatum beschreibt lediglich den letztmöglichen Zeitpunkt, bis zu dem neue Daten auf einer „leeren“ Chipkarte gespeichert und die Karten ausgegeben werden können. Auf neueren Karten wurde dieses Gültigkeitsdatum mittlerweile entfernt, damit es nicht fortlaufend zu Missverständnissen kommt.

Wichtig!

Grundsätzliche Gültigkeit

Grundsätzlich ist die Gültigkeit einer vom Schulträger ausgegebenen Karte immer bis zum 31.07. befristet. Dies gilt sowohl für Grund- als auch Gesamtschüler.

Bestätigt uns die jeweilige Schule vor Schuljahreswechsel den Anspruch auch für das nächste Schuljahr, so wird die Gültigkeit von uns zum 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres verlängert.

Abgang eines Schülers

Meldet uns die Schule während des laufenden Schuljahres durch Gutschrift den Wegfall des Anspruchs (wg. Umzug, Schulwechsel etc.), so wird die Gültigkeit von uns entsprechend bis zu diesem Zeitpunkt befristet.

Bei Schulabgängern zum regulären Schuljahresende gilt immer der 31.07. als letzter Gültigkeitstag.

D. h. Abgänger einer Gesamtschule, welche danach die z. B. Oberstufe, Berufsschule usw. besuchen, können die vom Schulträger ausgegebene Karte nicht über den 31.07. ihres Schulabgangsjahres hinaus benutzen.

Übergang Grundschule zu Gesamtschule

Bei regulärem Übergang von Grundschule zu Gesamtschule gilt die Anspruchsprüfung für die aufnehmende Schule. Besteht ab der Gesamtschule kein Anspruch mehr (z. B. nicht nächstgelegene Schule o. km-Grenze unterschritten), so ist ebenfalls der 31.07. der letzte Gültigkeitstag der Karte.

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